Inhaltsverzeichnis

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Lizenzvertrag

Benutzerhinweis:

Demoversion

Softwareversion

1. Copyright und Warenzeichenrechte, Vertragsstrafe

2. Übertragung der Lizenz und Lizenzdauer

3. Supportleistungen

4. Gewährleistung

5. Haftung

6. Vertragsdauer und Beendigung

7. Geltendes Recht und allgemeine Bedingungen

Lizenzvertrag 

zwischen der 72solutions GmbH (des weiteren onexio genannt) und dem Lizenznehmer über die Nutzung einer Softwareversion der onexio-Produktfamilie wird im Folgenden als Software bezeichnet. 

Benutzerhinweis:

Mit der Installation der Software werden Sie Lizenznehmer von onexio und erklären sich mit diesem Abkommen einverstanden.
Diesem Lizenzabkommen wurde die Software und ein dazugehöriges Handbuch im PDF-Format und teilweise so genannte Videohanbücher im Flash- und QuickTime-Format beigelegt bzw. sind in aktueller Form auf der Webseite unter onexio.de jederzeit abrufbar. Die Bezeichnung “Software” umfasst auch sämtliche verbesserten und geänderten Fassungen oder zukünftige Aktualisierungen. Die Lizenz für dieses Exemplar der Software wird Ihnen als Endbenutzer erteilt.
Lesen Sie dieses Abkommen sorgfältig durch. Die Lizenzen werden unterschieden nach dem Umfang der eingeräumten Lizenz. Die Lizenz der Demoversionen wird lediglich für Demonstrationszwecke erteilt und kann in Funktionen und Leistungen eingeschränkt sein. Die Einzelplatzlizenz erlaubt Ihnen die Nutzung des Mediums zur kommerziellen Nutzung.
onexio erteilt Ihnen eine Lizenz (keine Exklusivlizenz) zur Benutzung der Software, sofern Sie sich mit dem Folgenden einverstanden erklären: 

Demoversion

Sie dürfen die Software auf einem Einzelplatz auf einer Festplatte oder einem sonstigen Speichermedium installieren. Sie dürfen Sicherheitskopien der Software anfertigen. Weitere dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigungen, ganz oder teilweise sind nicht gestattet. Die Nutzung der Software als Demoversion ist lediglich für Demonstrationszwecke on- und offline und nicht für die kommerzielle oder private Nutzung in On- oder Offline-Medien bestimmt.

Softwareversion

Sie dürfen die Software auf einem einzelnen Computer, auf einer Festplatte oder einem sonstigen Speichermedium installieren und/oder unter einer Top-Level-Domain im Internet betreiben und Sicherheitskopien der Software anfertigen. 

1. Copyright und Warenzeichenrechte, Vertragsstrafe

Die Software ist geistiges Eigentum von der onexio Sie erkennen als Anwender der onexio-Produktfamilie an, dass sämtliche Bestandteile durch Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums bzw. Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt sind. Die Struktur, die Anordnung und der Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Daten von onexio.
Die Vervielfältigung des Programmes oder die Nutzung in einem Netzwerk mit mehr Anwendern, als vertraglich vereinbart, ist nicht gestattet. Nicht gestattet ist auch das Verändern, Übersetzen oder ein Reverse Engineering-Verfahren, Dekompilieren, Disassemblieren oder Derivative. Ferner ist untersagt, Schutzrechtshinweise oder -vermerke auf der Software zu entfernen.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die genannten Verpflichtungen erklären Sie sich damit einverstanden, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000,00 Euro an onexio zu zahlen. Die darüber hinaus gehende Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadens bleibt onexio vorbehalten. Ihr Nachweis, onexio sei ein kein oder ein geringerer Schaden entstanden, bleibt hiervon unberührt.
Sie dürfen Warenzeichen der onexio-Produktfamilie ausschließlich zur Kennzeichnung des von der Software hergestellten, ausgedruckten oder am Bildschirm wiedergegebenen Ausgabematerials benutzen. Diese Art der Warenzeichenbenutzung gewährt Ihnen keinerlei Eigentumsrechte im Hinblick auf das betreffende Warenzeichen. Mit Ausnahme der obigen Angaben gibt Ihnen das vorliegende Abkommen keine zur Software gehörigen geistigen Rechte.
Weitere Bestimmungen die herstellerseitig von mitgelieferten Fremd-Programmen sind zu beachten und behalten ihre Gültigkeit. 

2. Übertragung der Lizenz und Lizenzdauer

Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleasen oder anderweitig zur Verfügung stellen. Es darf keine Sublizenz erteilt werden. Die Einzelplatzlizenz ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung durch onexio nicht auf Dritte übertragbar. Die Übertragung erfordert die vollständige Löschung der sich bei Ihnen vorhandenen Kopien der Software.
Die Lizenz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie diese Vereinbarung akzeptieren bzw. die Software abspeichern/verwenden und erlischt, wenn Sie alle Kopien der Software, die Ihnen ausgehändigt wurden und die Sie selbst gefertigt haben (Sicherungskopien) zerstören. Wenn Sie gegen die Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen, endet der Vertrag ohne weitere Ankündigung. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, unverzüglich alle Kopien der Software zu zerstören.
Die an Sie lizenzierte Software enthält Funktionen, die durch bestimmte Passwörter geschützt sind. Sie sind nicht berechtigt, solche Passwörter einzugeben, zu entfernen oder zu ändern. Lediglich onexio hat das Recht, diese Passwörter einzugeben, zu entfernen oder zu ändern. Schadensersatzansprüche von onexio wegen der Vertragsverletzung bleiben davon unberührt. Alle Verpflichtungen zu Vertraulichkeit und Beschränkung bei der Nutzung sowie alle Bedingungen, die über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus von Bedeutung sind, behalten ihre Gültigkeit auch nach Beendigung des Vertrages. 

3. Supportleistungen

Der Endbenutzer der onexio-Produktfamilie hat das Anrecht auf Support via E-Mail oder Telefon beim Hersteller onexio.
Der Anspruch auf Support erlischt, wenn Modifikationen am Programm- oder Code, den Scripten oder deren Aufrufe vorgenommen wurden. onexio behält sich vor, den Support abzulehnen, wenn hier Änderungen vorgenommen wurden.

E-Mail-Support

Der E-Mail-Support ist kostenlos. Die Reaktionszeit beträgt in Abhängigkeit des Supportaufkommens nach dem Prinzip „First in – first out” 1 bis maximal 3 Tage. Supportanfragen per E-Mail können nur beantwortet werden, wenn diese über das Supportformular gestellt werden. Dies erspart unnötige Rückfragen und es kann viel schneller geholfen werden. Klicken Sie auf den Button EINSTELLUNGEN. Lesen Sie hier unsere Hinweise (Reiter: Bitte lesen!) und klicken anschließend auf den Button Supportformular. Nachdem Sie Ihre Frage formuliert haben, klicken Sie auf „Supportauftrag mailen”.

Telefonischer Support

Telefonischer Support ist nur Kunden MIT gültigem onexio-Schutzbrief vorbehalten und garantiert.

Sollte in Ausnahmefällen für Kunden OHNE gültigen onexio-Schutzbrief telefonischer Support geleistet werden, wird eine Supportgebühr in Höhe der onexio-Preisliste pro Problemfall berechnet. Die Supportrechnungen sind ohne Abzüge sofort und im voraus zahlbar. Es wird ein Überweisungsbeleg vorab per E-Mail oder Bezahlung per Kreditkarte akzeptiert. Wird eine Supportrechnung nicht bezahlt, wird kein Support mehr geleistet.

Reparatur einer Datenbank

Ist eine Datenbank z. B. beschädigt, kann diese, nach vorheriger Terminvereinbarung, per E-Mail, FTP-Upload oder CD zugesendet werden. Die Reparaturdauer beträgt in Abhängigkeit des Supportaufkommens nach dem Prinzip „First in – first out” 1 bis maximal 3 Tage. Für die Reparatur berechnen wir eine Pauschale pro Problemfall. Sollte die Datenbank so schwer beschädigt sein, dass diese nur mit hohem zeitlichem Aufwand zu reparieren ist, entfällt die Servicepauschale und Sie erhalten einen Kostenvoranschlag, den Sie uns schriftlich bestätigen müssen. Die Reparatur erfolgt während unserer Bürozeiten.

Wünschen Sie einen Overnight-Service (Datei abends bis 20:00 Uhr gemailt und spätestens bis zum nächsten Morgen 10:00 Uhr zurück), berechnen wir eine höhere Servicepauschale. 

onexio-Wartung

Die onexio-Wartung hat sehr viele Vorteile für Sie:

Erweiterter Support für alle onexio-Soft- und Hardwareprodukte.

  • Telefonische Hilfe während der Supportzeiten.
  • Bevorzugte Behandlung innerhalb des Wartungsvertrages.
  • Supportanfragen per E-Mail werden wochentags meist innerhalb von zwei Stunden beantwortet.
  • Online-Support während der Supportzeiten (hierfür wird eine Zusatzsoftware benötigt).
  • Kostenfreie Updates und Servicepacks der verbesserten onexio-Versionen.
  • Jährliches Upgrade der onexio Grundversion (wenn verfügbar).
  • Reparatur-Overnight-Service: Versand von Dateien bis 20:00 Uhr, zurück bis spätestens zum nächsten Tag 10:00 Uhr.

Support kann nur in unseren Supportzeiten beansprucht werden. Die Beträge sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Inbegriffen ist das Upgrade der Grundversion. Zusätzliche Arbeitsplätze oder FileMaker Versionen sind nicht enthalten und können separat bei uns erworben werden. Es können insgesamt 15 Stunden Online-Support je Abrechnungsjahr in Anspruch genommen werden. Das Angebot gilt pro Einsatzort von onexio. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate und wird automatisch um weitere 12 Monate verlängert. Kündigungen müssen mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich eingereicht werden. 

Die Höher der Kosten für Telefonsupport/Online-Support, Reparatur der Datenbank, Abschluss der onexio-Wartung etc. wird in der onexio-Preisliste geregelt und kann jederzeit im onexio-Webshop nachgeschaut werden. 

4. Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften liefert onexio nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Der Endbenutzer verpflichtet sich, nach Maßgabe der onexio Backup-Strategie (Software- Handbuch zur Backup-Strategie) eine tägliche Datensicherung anzufertigen und diese an einem anderen Ort der Erstellung aufzubewahren, so das diese im Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. onexio gewährleistet die Funktionalität der Software für die zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Versionen der HTML Browser Internet Explorer, Mozilla-Derivaten (z.B. Firefox) und Safari unter den Betriebssystem-Plattformen macOS und Windows. Die Funktionsfähigkeit ist in Bezug auf die im Handbuch empfohlenen bzw. beschriebenen Softwarekonstellationen gewährleistet.

Für den Betrieb der Software in Konstellationen, die im Handbuch nicht beschrieben werden, wird eine Gewähr auf die uneingeschränkte Funktionalität der Software nicht übernommen; die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit kann nicht mit jeder erdenklichen Serverkonfiguration gewährleistet werden.

Mängel an der Software sind onexio unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Die mangelhafte Software ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch onexio auf einem externen Datenträger (z.B. CD- ROM) zu sichern und bereitzuhalten.

Schlägt die dritte Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebühr oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Lizenznehmer Veränderungen an der Software, insbesondere am Programmcode und – Skripten vorgenommen hat oder vorzunehmen versucht hat.

Für die kostenlose Demoversion wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Sie ist auch nicht dazu geeignet, später zu einer Vollversion freigeschaltet zu werden. 

5. Haftung

Sofern nicht anders gesetzlich geregelt, ist onexio in keinem Fall haftbar für Personenschäden oder mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Dies umfasst auch den entgangenen Gewinn, den Datenverlust, Geschäftsunterbrechung oder sonstige Vermögensschäden, die durch die Verwendung der Onexio-Software oder die Unmöglichkeit zur Verwendung der onexio- Software entstanden sind. Diese Haftungsbeschränkung ist unabhängig von der Anspruchsgrundlage.
onexio haftet ansonsten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch hinsichtlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden – höchstens jedoch EUR 50.000,00. Schadenersatz- oder Nachbesserungsansprüche sind gänzlich ausgeschlossen, die durch eine geeignete Backup-Strategie hätten verhindert werden können.

6. Vertragsdauer und Beendigung

Dieser Lizenzvertrag hat bis zu seiner Beendigung Gültigkeit. Ihre Rechte im Rahmen dieses Lizenzvertrags enden automatisch ohne Mitteilung seitens onexio, wenn Sie gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verstoßen. Bei Beendigung dieses Lizenzvertrags sind Sie verpflichtet, die Nutzung der onexio-Software einzustellen und alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der onexio-Software oder von Teilen derselben zu zerstören. 

7. Geltendes Recht und allgemeine Bedingungen

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die Software und alle ihre Bestandteile, sowie mögliche erworbene Hardware darf auch unter Beachtung der unter Ziff. 1 genannten Voraussetzungen nicht in ein anderen Land geliefert werden, dass den Ausfuhrbeschränkungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) widerspricht. Die Lieferung der Software ist ferner für solche Länder untersagt, die in den United States Export Administration Act oder anderen Exportgesetzen, ausgeschlossen sind. Änderungen des vorliegenden Abkommens dürfen nur schriftlich vorgenommen werden und müssen mit der Unterschrift eines zuständigen Vertreters von onexio bekräftigt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz der 72solutions GmbH (Handelsgericht Wien)

72solutions GmbH

Gersthofer Straße 138/8

1180 Wien, Österreich