Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. Wie wir mit Ihnen Verträge abschließen

3. Was gilt es nun für die Lieferung zu beachten?

4. Was kostet was und wie können Sie bezahlen?

5. Wie sieht es aus, wenn die von uns gelieferte Ware nicht in Ordnung ist?

6. Eigentumsvorbehalt

7. Rückgaberecht

8. Software

9. Exportregelung

10. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen, die die 72solutions GmbH (des weiteren onexio genannt) für Sie erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen, insbesondere in Ihren AGB gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. 

2. Wie wir mit Ihnen Verträge abschließen 

Das Internet ist ein interessantes Medium und auch der Vertragsschluss im Internet ist eine ziemlich neue Angelegenheit, die sorgfältig und ordentlich geregelt werden muss. Damit Ihre Bestellung auch reibungslos klappt, wollen wir es wie nachfolgend dargestellt halten:
Zunächst gehen wir davon aus, dass unser Angebot im Internet bzw. in Printmedien für Sie und uns eine unverbindliche Aufforderung darstellt, bei uns Waren zu bestellen. Der eigentliche Vertrag kommt dann so zu Stande, dass Sie schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder telefonisch die von Ihnen gewünschten Waren bei uns anfragen und bestellen. Hierin sehen wir dann Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Angebot nehmen wir dann spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 3 Kalendertagen mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung oder dadurch, dass wir die Ware zum Versand an Sie bringen, an. 

Ebenso können Sie mit Hilfe unseres elektronischen Warenkorbes auf unserer Homepage Bestellungen tätigen, wobei die Annahme des Vertragsangebotes auf die soeben geschilderte Weise er- folgt. Vor Abschluss Ihrer Bestellung werden Sie zur Kontrolle und etwaigen Korrektur Ihrer eingegebenen Daten aufgefordert.
In jedem Falle gilt, wenn wir auf unserer Homepage oder in Printmedien für unsere Produkte werben, der ausdrückliche Hinweis, dass unsere Angebote freibleibend sind und unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung stehen. Des Weiteren gestatten Sie uns bitte die Klarstellung, dass mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Warenbeschreibungen, bildliche Darstellungen, Muster, Qualitätsangaben, Leistungsangaben, Gebrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewicht aller unserer Produkte freibleibend sind, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Insbesondere sind die vorgenannten Angaben keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie, gleich welcher Art. Auch bitten wir um Ihr Verständnis, dass geringfügige Abweichungen von den Produktangaben als genehmigt gelten, sofern sie für Sie als unseren Vertragspartner nicht unzumutbar sein sollten. 

3. Was gilt es nun für die Lieferung zu beachten?

Nachdem wir es nun gemeinsam zum Vertragsschluss gebracht haben, wird es für Sie weiter von Interesse sein, wann und in welcher Form Sie die nun verbindlich bestellte Ware durch uns erhalten. Wir dürfen Sie zunächst darauf hinweisen, dass es sich bei den in unseren Auftragsbestätigungen enthaltenen Lieferzeiten immer um circa-Angaben handelt. Gerät unser Haus in Verzug, so haften wir nur für Ihren durch den Verzug entstandenen Schaden, wenn wir den Schaden zu vertreten haben und uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann. Das gilt auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für sachgerecht, dass Sie Schadenersatz statt der Leistung nur verlangen können, wenn Sie uns zuvor unter angemessener Fristsetzung zur Leistung aufgefordert haben und wir bzw. der entsprechende Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Daneben sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Ebenso setzen wir auf Ihr Verständnis, wenn es auf Grund höherer Gewalt zu Lieferverzögerungen kommt. Hier ist insbesondere zu denken an hoheitliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in Zulieferbetrieben oder im Transportgewerbe oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände. In diesem Falle sind wir berechtigt, nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Lieferung an Sie nachzuholen. 

Allerdings haben wir auch Verständnis dafür, wenn Sie auf Grund eines der vorgenannten Ereignisse verbunden mit einer dadurch verursachten Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten vom Vertrag zurücktreten möchten und auch wir sind in so einem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

Wir gehen davon aus, dass damit die Interessenlage zwischen Ihnen und uns angemessen geregelt ist und schließen weitergehende Ansprüche aus. Schließlich möchten wir, sofern wir zumindest zum Teil liefern können, diese Möglichkeit haben und sind mithin zu Teillieferungen berechtigt. 

Obwohl wir gemeinsam mit Ihnen von einer schadensfreien Beförderung der Ware ausgehen, geht mit Verlassen des Auslieferungslagers die Gefahr von Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder gar Vernichtung der bei uns bestellten Ware auf Sie über, so dass wir für beim Versand eingetretene Schaden nicht aufkommen können. Sehr gerne bieten wir Ihnen jedoch eine individuelle und kostengünstige Lösung an, um das damit bei Ihnen liegende Transportrisiko auszuschließen. 

4. Was kostet was und wie können Sie bezahlen?

Ein weiterer wichtiger Punkt, um Streit von vornherein zu vermeiden sind die bei uns sehr klaren Preisangaben und die Zahlungsbedingungen. Maßgeblich sind die am Bestelltag gültigen Preise unserer allgemeinen Preisliste.
Sollten die Preise für die von Ihnen bestellten Produkte zwischen Bestellung und Auslieferung an Sie eine Korrektur nach unten erfahren, so gewähren wir für die insofern eingetretene Preisdifferenz auf Nachfrage, innerhalb von 14 Tagen nach der Preissenkung, eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in EUR und werden zzgl. die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Die Mehrwertsteuer wird extra ausgewiesen.
Bei unseren Versandarten orientieren wir uns primär an ihren Zustellwünschen und bieten Ihnen folgende Modelle für die von Ihnen bestellten Produkte an: Zu nennen wäre zunächst die Standardzustellung, bei der ca. zwei bis drei Arbeitstage nach Übergabe der Ware an den Spediteur an Sie ausgeliefert wird. Des Weiteren bieten wir Ihnen deutschlandweite Expresszustellung an, bei der wir Ihnen die Ware nach Übergabe an den Spediteur am folgenden Arbeitstag bis 12:00 Uhr zustellen. Die Expresszustellung erfolgt von Dienstag bis Samstag. Die Belieferung per Expresszustellung erfolgt nur dann frühestens am darauf folgenden Arbeitstag, wenn Ihre Bestellung bis 10:.00 Uhr bei uns eingeht und die Ware ab Lager verfügbar ist.
Bei den oben geschilderten Versandmodellen gehen wir davon aus, dass die Aufstellung, Montage und Installation der von uns gelieferten Waren von Ihnen vorgenommen wird und es sich um eine innerdeutsche Warenlieferung handelt. Die aktuellen Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Website unter www.onexio.de. Diese Kosten werden Ihnen bei jeder Bestellung separat ausgewiesen. 

5. Wie sieht es aus, wenn die von uns gelieferte Ware nicht in Ordnung ist? 

Grundsätzlich sind wir auch hier bemüht, friedlich und im vertrauensvollen Zusammenwirken das dann auftretende Problem gemeinsam mit Ihnen zu lösen. Hierfür halten wir den nachstehend beschriebenen Ablaufmechanismus für gut geeignet.
Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein, oder nicht die von uns garantierte Beschaffenheit aufweisen, so sind wir nach ihrer Wahl verpflichtet, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern (das bedeutet, eine sachgerechte Reparatur durchzuführen) oder eine Nachlieferung vor- zunehmen. Wir dürfen Sie allerdings auf unser Recht zur Nachbesserung verweisen, wenn die Nachlieferung mit unverhältnismäßigen Kosten für unser Haus verbunden ist. Sollten dreimalige Nachbesserungen fehlschlagen oder eine Nachlieferung nicht in angemessener Zeit bei Ihnen ankommen, so sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Damit Sie ohne Zeitverzögerung in den Genuss von Nachbesserung und/oder Nachlieferung kommen, möchten wir Sie bitten, Mängel innerhalb von 3 Tagen in Textform mitzuteilen. 

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken, spätestens jedoch innerhalb von einem Jahr nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Schadensersatz statt der Leistung können Sie aber nur verlangen, wenn wir grob fahrlässig oder vorsätzlich Ihre Rechte verletzt haben, Sie arglistig getäuscht haben oder Sie zumindest fahrlässig an Leben, Körper oder Gesundheit beschädigt haben. 

Sofern nicht anders gesetzlich geregelt, sind wir in keinem Fall haftbar für Personenschäden oder mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Dies umfasst auch den entgangenen Gewinn, den Datenverlust, Geschäftsunterbrechung oder sonstige Vermögensschäden, die durch die Verwendung der onexio-Software oder die Unmöglichkeit zur Verwendung der onexio- Software entstanden sind. Diese Haftungsbeschränkung ist unabhängig von der Anspruchsgrundlage. 

Wir haften ansonsten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch hinsichtlich unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden – höchstens jedoch EUR 30.000,00. Schadenersatz- oder Nachbesserungsansprüche bezüglich Softwarefehler sind gänzlich ausgeschlossen, die durch eine geeignete Backup-Strategie hätten verhindert werden können. 

Für die bei uns erworbene Neuwaren sowie Gebraucht- und Vorführwaren räumen wir eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Lieferung ein. Ansprüche gegen uns wegen Sachmängeln verjähren also innerhalb eines Jahres.
Zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen sind Sie vor Durchführung der Gewährleistung darüber hinaus verpflichtet, den reklamierten Gegenstand zur Prüfung des Fehlers zur Verfügung zu stellen und zwar nach unserer Wahl in Ihrem Hause oder durch Zusendung an uns. Bitte setzen Sie sich dazu schriftlich mit uns in Verbindung um die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren. Verweigern Sie insofern Ihre Mitwirkung, so werden wir von unserer Pflicht zur Gewährleistung freigestellt. 

Bei den von uns gelieferten vorwiegend empfindlichen technischen Geräten haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass wir für die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder falsche Bedienung entstanden sind, nicht einstehen können. Ebenso erlöschen die Gewährleistungs- ansprüche, wenn Sie Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Produkte nicht befolgen oder nicht berechtigte Dritte in die von uns gelieferten Gegenstände eingegriffen haben, oder hieran Änderungen vorgenommen worden sind, oder Verbrauchsmaterialien verwandt werden, die nicht den Spezifikationen der einzelnen von uns gelieferten Produkte entsprechen. 

Gleiches gilt auch für solche Schäden, die im Betrieb der von uns gelieferten Produkte zusammen mit anderen Geräten entstehen, deren Kompatibilität nicht sichergestellt ist. Sollten wir einzelne Komponenten der gelieferten Gegenstände im Wege der Nachbesserung austauschen, so erwerben wir Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Im Falle einer Nachlieferung wird unser Haus mit Eingang des Austauschgerätes beim Vertragspartner Eigentümer der ausgetauschten Geräte und/ oder Komponenten. 

Schließlich erlauben wir uns in den Fällen, in denen Fehler an den von uns gelieferten Produkten nachweislich nicht feststellbar waren, eine Servicepauschale von EUR 120,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. zu erheben. 

6. Eigentumsvorbehalt 

Wir möchten Ihnen als ordentliche Kaufleute gerne schnell und unkompliziert das Eigentum an bei uns bestellten Waren verschaffen. Auf der anderen Seite müssen wir uns auch für den Fall absichern, dass, aus welchen Gründen auch immer, die Zahlungsflüsse stocken. Vor diesem Hintergrund halten wir die nachstehenden Regelungen für unausweichlich: 

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Danach geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf Sie als unseren Vertragspartner über. Sie als unser Vertragspartner sind nicht berechtigt, die schon bei Ihnen befindlichen Gegenstände vor Eigentumsübergang zu verpfänden, an Dritte zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. 

Das bedeutet, dass Sie erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises Eigentum an den Waren erwerben und wir erst dann die von uns gelieferten Gegenstände nicht mehr von Ihnen zurückverlangen können. Allerdings können wir im Einzelfall die Weiterveräußerung ausdrücklich gestatten, wenn Sie schon im Voraus alle daraus entstehenden Ansprüche gegen Dritte in voller Höhe als Sicherheit für unsere Ansprüche Ihnen gegenüber abtreten und wir diese Abtretung annehmen. 

Des Weiteren müssen wir Sie bitten, einen Zugriff von Dritten auf die von uns gelieferte Ware oder die an uns abgetretene Forderung sofort schriftlich anzuzeigen und auch Dritte darauf hinweisen, dass die von uns gelieferten Waren in den vorgenannten Fällen noch in unserem Eigentum stehen. Schließlich sind Sie, solange Sie noch nicht Eigentümer sind und die Ware schon bei Ihnen ist, verpflichtet, die Gegenstände auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch und Diebstahl ausreichend zu versichern und Sie haben uns in diesem Falle auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice zu geben. Auch diesbezügliche Versicherungsansprüche werden bereits jetzt an uns abgetreten. Leider müssen wir auch ganz besonders unerfreuliche Fälle – da auch diese vorkommen – mit Ihnen besprechen: 

Ist der Kunde von onexio mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über Ihn als Person oder über seine Firma ein gerichtliches Insolvenzverfahren anhängig, dann darf er über die von uns gelieferten Waren nicht mehr verfügen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die beim Kunden befindlichen Waren zurückzunehmen oder die Befugnis zur Weiterveräußerung zu widerrufen. Wir sind dann auch berechtigt, Auskunft über die Empfänger der noch uns gehörigen Waren zu verlangen, die Forderungsabtretung offen zu legen und die Forderung selbst einzuziehen. 

7. Rückgaberecht 

Sollten Sie wider Erwarten mit den bei uns erworbenen Produkten nicht zufrieden sein, so sind Sie zur Rückgabe berechtigt, wenn Sie uns dies innerhalb von 2 Wochen seit Anlieferung der Produkte mitteilen und die Ware innerhalb der vorstehenden Frist an uns zurücksenden. Ihrer diesbezüglichen Mitteilung dürfen wir dann schriftlich entgegensehen. Nach Eingang und Prüfung der zurückgesandten Produkte bei uns erhalten Sie den Kaufpreis erstattet. Dieses Rückgaberecht können wir Ihnen nur dann zugestehen, wenn sich die Produkte vollständig (samt aller Zubehörteile, Handbücher, Gebrauchsanleitungen etc.), ungeöffnet in der Originalverpackung befinden. Generell sind von der Rückgabe Computer und technische Geräte ausgeschlossen, die im so genannten BTO-Verfahren (Built-to-Order) von uns speziell für Sie maßgefertigt wurden und alle Gebraucht- und Vorführwaren. 

Ausgeschlossen ist schließlich die Rückgabe von Waren, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind. Dies gilt insbesondere für RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien sowie Software wenn das Siegel der Verpackung gebrochen ist oder die Software per download zu gesendet wurde. 

8. Software 

Was die bei unseren Produkten teilweise beiliegende Software anbelangt, so gilt für jegliche Software, die in Lieferung enthalten sind, die Bestimmung der jeweils beigefügten Software- Lizenzbedingunen. 

9. Exportregelung 

Sie wissen, dass die von uns gelieferten Produkte teilweise Exportbeschränkungen unterliegen und Sie wie auch wir verpflichtet sind, im Falle des Exportes der von uns gelieferten Waren die Bestimmung des österreichischen Außenwirtschaftsrechtes zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferungen in Länder, an Empfänger und zu Zwecken, von welchen Sie oder wir wissen oder wis- sen müssen, dass sie einer außenwirtschaftlichen Kontrolle unterliegen. 

10. Schlussbestimmungen 

Mit Aufgabe einer Bestellung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass wir die auf dem Bestellformular enthaltenen Daten speichern, verarbeiten und im Rahmen der Kundenbeziehung benutzen. Wir möchten mit Ihnen gerne einen Vertrag nach deutschem Recht schließen. Die Geltung von UN- Kaufrecht wird ausgeschlossen. 

Für Verträge, die wir mit Ihnen abschließen, ist der Sitz unseres Unternehmens Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand.
Schließlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass, sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt sein soll und wir uns gemeinsam mit Ihnen bemühen wollen, den Vertrag aufrecht zu erhalten. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz der 72solutions GmbH (Handelsgericht Wien)

72solutions GmbH

Gersthofer Straße 138/8

1180 Wien, Österreich