LIEFERSCHEIN

Ein Lieferschein (Warenbegleitschein) ist ein Dokument, das über die gelieferten Waren Auskunft gibt. Im Idealfall stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht und das Lieferdatum. Zudem ist ein Lieferschein eine Urkunde. In Deutschland muss er bei Kaufleuten gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Der Lieferschein ist immer „innenliegend“ in den Paketen. Ein Hauptgrund hierfür ist, dass dann z. B. bei einer umfangreichen Fracht während des Transports nicht erkennbar ist, welche Ware sich in welchem Paket befindet. Ein Entwenden einzelner Waren wird somit erschwert.
In vielen Branchen setzt sich im Versand zwischen Unternehmen der elektronische Lieferschein durch. Vorreiter dieser Art von Belegen ist die Automobilindustrie, wo dies schon seit Jahren durchgeführt wird. Beim elektronischen Lieferschein werden die Daten bereits unmittelbar nach dem Versand der Ware nach einem genau vereinbarten Ablaufmuster per elektronischem Datenaustausch direkt an den Empfänger übermittelt, so dass dieser bereits im Voraus informiert wird, welche Waren genau geliefert werden. Quelle: wikipedia.org