LIEFERSCHEIN

Ein Lieferschein (Warenbegleitschein) ist
ein Dokument, das über die gelieferten Waren
Auskunft gibt. Im Idealfall stimmen die
dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen
Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung
abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine
enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht
und das Lieferdatum. Zudem ist ein Lieferschein
eine Urkunde. In Deutschland muss er bei
Kaufleuten gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre
lang aufbewahrt werden.
Der Lieferschein ist immer „innenliegend“ in den
Paketen. Ein Hauptgrund hierfür ist, dass dann z.
B. bei einer umfangreichen Fracht während des
Transports nicht erkennbar ist, welche Ware sich
in welchem Paket befindet. Ein Entwenden
einzelner Waren wird somit erschwert.
In vielen Branchen setzt sich im Versand zwischen
Unternehmen der elektronische Lieferschein durch.
Vorreiter dieser Art von Belegen ist die
Automobilindustrie, wo dies schon seit Jahren
durchgeführt wird. Beim elektronischen
Lieferschein werden die Daten bereits unmittelbar
nach dem Versand der Ware nach einem genau
vereinbarten Ablaufmuster per elektronischem
Datenaustausch direkt an den Empfänger
übermittelt, so dass dieser bereits im Voraus
informiert wird, welche Waren genau geliefert
werden.
Quelle: wikipedia.org